Das neue Verbot gilt zunächst nur für die folgenden Artikel, für die es bereits sinnvolle Alternativen gibt. Damit soll der Umstieg auf nachhaltigere Produkte erleichtert werden.
- Trinkhalme
- Luftballonstäbe
- Rührstäbchen
- Becher
- Wattestäbchen
- Teller
- Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol
- Besteck
- Lebensmittelverpackungen aus erweitertem Polysterol
- Einwegprodukte aus so genanntem „oxo-abbaubaren Plastik
Natürlich sollten unsere Bemühungen an dieser Stelle nicht enden und auch andere (Einweg-)Plastikprodukte so weit wie möglich vermieden werden. Als Alternative zum umweltschädlichen Plastik kommen Pappe, Bagasse, Bambus, Maisstärke oder Papier in Frage.
Am nachhaltigsten ist es auf jeden Fall generell auf Einwegartikel zu verzichten und Mehrwegsysteme zu nutzen, auch hier gibt es mittlerweile viele tolle Möglichkeiten.
Auch die bessere Kennzeichnung von Produkten, eine Erhöhung des Recyclinganteils, Pfandpflicht und mehr Recyclingverantwortung für Online-Händler sind Teil des neuen Verpackungsgesetzes.
Weiterführende Infoirmationen zu den Änderungen finden Sie hier: Änderungen im Verpackungsgesetz ab Juli 2021 | Umweltbundesamt
Mehr zu Mehrwegalternativen gibt es hier:
Alternativen zu Plastik | Verbraucherzentrale.de
Plastik? Nein danke! – Alternativen für den Alltag | UTOPIA
Zero Waste e.V. (zerowasteverein.de)
EU-Verbot von Einwegplastik: Diese Alternativen gibt es - SWR3
Das sind die Alternativen zu Einwegplastik - packaging journal (packaging-journal.de)