Großer Erfolg gegen Einwegmüll

Die Tübinger Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen ist rechtmäßig! Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit nach jahrelangem Rechtsstreit Klarheit für alle deutschen Städte und Gemeinden geschaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg frei gemacht für das wirksamste kommunale Mittel zur Vermeidung von umweltschädlichen Einweg-Takeaway-Verpackungen: die Verpackungssteuer. Tübingen macht seit 2022 vor, wie es geht und beweist: Die Steuer auf umweltschädliche Einwegverpackungen hilft dabei, die Vermüllung im öffentlichen Raum einzudämmen und die Nutzung von Mehrweg zu fördern. Erste Städte folgen nun diesem Beispiel: Konstanz hat zum 1. Januar 2025 die kommunale Verpackungssteuer eingeführt.