Außer-Haus-Verpflegungseinrichtungen wie Gaststätten, Caterer, Krankenhäuser, Kantinen oder Schulküchen bekommen künftig die Möglichkeit über eine externe Beratung zu klären, wie Biolebensmittel in der Einrichtung eingeführt oder ihr Anteil erhöht werden kann. In Verbindung mit einer Beratung kann außerdem die Übernahme von Kontrollkosten zur Bio-Zertifizierung gefördert werden (innerhalb der ersten fünf Jahre ab der ersten Anmeldung zur Bio-Zertifizierung). Weiterführende Informationen zum Förderangebot und dem Antragsverfahren finden Sie auf der Website des Landwirtschaftsministeriums: