Bundestariftreue- Vergabebeschleunigungsgesetz

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist am 1. Mai 2016 in Kraft getreten. Ab dem 1. Juli 2026 gilt das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge

 

Mit dem BTTG sind bei bestimmten Aufträgen und Konzessionen des Bundes ab einem festgelegten Schwellenwert künftig tarifliche Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite zur Tariftreue des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Tariftreue/tariftreue.html

Das Vergabebeschleunigungsgesetz (VBG) zielt darauf ab, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Weitere Informationen finden Sie hier: Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, BGBl. 2026 I Nr. 137 v. 18.05.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/137/VO