Förderrichtlinie für Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung in Kommunen

Damit in Zukunft in Schleswig-Holstein mehr Abfall vermieden und stattdessen eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft gestärkt wird, hat das Umweltministerium eine Förderrichtlinie für Kommunen und Verbände auf den Weg gebracht. Bis zu 75.000 Euro können förderfähige Vorhaben bis Ende 2026 vom Land erhalten. Insgesamt stehen 400.000 Euro im Fördertopf zur Verfügung.

Das Land will mit der Richtlinie unter anderem regionale Vorhaben fördern, die sogenannte Zero-Waste-Strategien konzipieren, initiieren und durchführen sollen. Das sind Maßnahmen, die etwa die Nutzungsdauer verlängern oder ausgediente Produkte einem neuen Zweck zu führen. Außerdem können Konzepte für ehrenamtliche Reparaturtreffen, den Aufbau von Reparaturnetzwerken sowie Initiativen zur Mehrfachnutzung bezuschusst werden. Mehrfachnutzung bedeutet beispielsweise, dass Werkzeuge, Bücher, Spielzeuge oder Möbel ausgeliehen werden können, auch der gesamte Mehrweg-Bereich fällt unter diesen Begriff. Mit diesen Initiativen soll die Idee des zirkulären Wirtschaftens und des nachhaltigen Konsums breit, konkret und dauerhaft in die Gesellschaft getragen werden.

Zu weitergehenden Informationen und zur Richtlinie: schleswig-holstein.de - Medieninformationen - Umweltministerium präsentiert neue Förderrichtlinie für Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung in den Kommunen