Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge & für Busse im ÖPNV

Die Vorgaben gelten ab dem 2. August 2021 und verpflichten die öffentliche Hand sowie für einzelne Dienstleitungen auch eine Auswahl bestimmter privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste, Stadtreinigung) dazu, dass ein Teil der angeschafften Fahrzeuge zukünftig emissionsarm oder -frei sein muss.

Weitere Informationen finden Sie hier: BMVI - Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge und hier Clean Vehicles Directive | Mobility and Transport (europa.eu)