Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Die erfolgreiche Förderung wird fortgeführt

BMVI - Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ hatte der Bund in sechs Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und damit sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Schnell- und Normallladepunkten unterstützt. Das Bundesförderprogramm für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) traf auf eine sehr große Nachfrage. So konnten Anträge für den Aufbau von 30.000 Ladepunkten bewilligt werden, davon knapp 10.000 Schnellladepunkte.

Mit dem derzeit bereits laufenden weiteren Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vom 24.03.2021 knüpft das BMVI an das Vorgängerprogramm an. Die Förderung umfasst dabei ein Gesamtvolumen von ebenfalls 300 Millionen Euro und soll insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Anreiz bieten, ebenfalls in die Zukunft der Elektromobilität zu investieren. Anträge dafür können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

In dem neu aufgelegten Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt das BMVI ab dem Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist. Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sollen im Rahmen dieses Programms bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet werden.

Gefördert werden neben der Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, sofern diese nicht bereits gefördert wurden und wenn ein Mehrwert nachgewiesen wird. Für die Beschaffung und Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur soll bis 2025 grundsätzlich jedes Jahr im Zeitraum von Februar bis April ein Förderaufruf mit einer Antragsfrist von drei Monaten veröffentlicht werden. Für die Ersatzbeschaffung und Modernisierung werden gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht, deren Antragsfristen abweichen können. Ergänzend sind auch weitere Förderaufrufe möglich und geplant.

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis durch eine Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung wird über den Zeitraum der Gültigkeit der Förderrichtlinie degressiv gestaltet, d. h. es erfolgt eine Absenkung der maximalen Förderbeträge mit jedem Förderaufruf.

Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht zu gestalten, kommt seit 2018 das StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur zum Einsatz. Dieses berechnet aus Nutzersicht den Ladeinfrastrukturbedarf und berücksichtigt den weiteren Ausbau bis 2030, mit dem Ziel, eine ausgewogene und flächendeckende Versorgung mit Ladeinfrastruktur in Deutschland sicherzustellen.

Die Bundesländer bekommen die Möglichkeit, durch eigene Landesprogramme zur Förderung von Ladeinfrastruktur dieses Bundesprogramm zu ergänzen, soweit die Rahmenvorgaben dieser Richtlinie beachtet werden.

Alle Informationen zu den laufenden Antrags-und Bewilligungsverfahren sowie die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).